Erneute Bestellung als öffenlich bestellt und vereidigter Sachverständiger für „Asbest, Asbestsanierung“ bis 31.07.2021.
Mitautor am Handbuch „Abbruch- und Rückbauarbeiten in der Praxis“
Mitautor am Handbuch „Abbruch- und Rückbauarbeiten in der Praxis“ des Forum Verlag mit Themengebiet Schadstofferkundung, -analyse und -sanierung (Februar 2015) Erhältlich unter: www.forum-verlag.com/abbruch oder www.forum-verlag.com/bau-und-immobilien/baurecht/abbruch-und-rueckbauarbeiten-in-der-praxis-premium-ausgabe.html
Dozententätigkeit beim TÜV SÜD Akademie GmbH
Seit Januar 2015 Dozententätigkeit beim TÜV SÜD Akademie GmbH, München. Seminarleitung Sachkunde Lehrgang nach TRGS 519, Nr. 2.7, Anlagen 3 und 4 (2015)
Neue Geschäftsadresse ab 31.12.2014
Neue Geschäftsadresse ab 31.12.2014: Dompfaffweg 3 D-81827 München Telefonnumer, Faxnummer und Mobilnummer sowie E-Mail-Adressen bleiben unverändert!
Fachbericht in der Zeitschrift ‚der bauschaden‘
Fachbericht in der Zeitschrift ‚der bauschaden‘ (Ausgabe Dez 2013/Jan 2014) Wasserrohr mit Tücken / Zufälliger Astbestfund löst umfassende Sanierung aus Kompletter Artikel hier als PDF.
Fachbericht in der Zeitschrift ‚der bauschaden‘
Fachbericht in der Zeitschrift ‚der bauschaden‘ (Ausgabe August/September 2014) Neue TRGS 519 – Schärfere Regeln für Arbeiten mit Asbest Kompletter Artikel hier als PDF.
Fachvortrag 05.12.2013 an der OTH Regensburg
Rückkehr eines Gefahrstoffes – ASBEST (Die einzelnen Ansichten der Präsentation können durch Maus-Klicks betätigt werden)
Galileo – das ProSieben Wissensmagazin
Link zur Sendung: Was soll das? Baustelle. Sendung vom 07.06.2013 (öffnet sich in neuem Fenster)
Asbesthaltigen Kleber fachgerecht abschleifen
Asbesthaltigen Kleber im Schwarzbereich mit Unterdruckhaltung fachgerecht abschleifen, mit direkter Absaugvorrichtung entsprechend der TRGS 519 Abschnitt 14.1
Sachgerechtes Fräsen von asbesthaltigem Kleber auf Estrich
Sachgerechtes Fräsen von asbesthaltigem Kleber auf Estrich — Expositionsmindernde Maßnahme durch Befeuchten im Schwarzbereich mit Unterdruckhaltung nach TRGS 519 Abschnitt 14.1